FAQ
Wissenswertes über das Gärtnern in unser Kolonie.
→Was ist ein Kleingarten?
Das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) gibt in § 1 folgende Formulierung:
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefaßt sind (Kleingartenanlage).
Damit wird festgelegt, dass in einem Kleingarten sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sind. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Der Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die so genannte 1/3-Teilung:1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc. Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue Einteilung an, sondern die grobe Richtung sollte stimmen.
In der weiteren Begriffsbestimmung ist dann festgelegt, dass eine Kleingartenparzelle immer zu einer Kleingartenanlage (KGA) gehört, die wiederum einen Kleingartenverein bildet. Die dazugehörenden Wege, Parkplätze, Vereinshäuser etc., sind von den Mitgliedern des Kleingartenvereins in eigener Verantwortung zu pflegen und zu unterhalten. Kleingartenvereine (KGV) unterliegen einer Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Ämter und die anfallenden Aufgaben durch Mitglieder ehrenamtlich getätigt werden. Die Verwaltung erfolgt also in der Freizeit der jeweils gewählten Vorstandsmitglieder. Je mehr Mitglieder sich für den Verein verantwortlich fühlen und evtl. mithelfen bei den vielschichtigen Aufgaben im Verein, desto harmonischer ist auch das Vereinsleben.
Der Vorstand und der Verband sind bemüht, die frei werdenden Kleingärten möglichst übergangslos weiter zu verpachten.
Erste Informationen - kompakt zusammengefasst - lesen Sie in unserem Flyer: Download der Broschüre des Bezirksverband
→ Ruhezeiten
Mo – Sa: 13 – 15 Uhr, 22 – 7 Uhr, So/Feiertag: ganztägig;
Rasenmähen außerhalb der Ruhezeiten, in Einvernehmen mit den Nachbar*innen wird die kurzzeitige Nutzung samstags von 15 Uhr bis 18 Uhr geduldet.
Die Mittagsruhe gilt nicht für beauftragte Unternehmen (z. B. Handwerker). Wir bitte euch jedoch, nach Möglichkeit einen Termin außerhalb der Mittagsruhe zu vereinbaren.
→ An- und Abstellen des Wassers
Im Frühjahr und Herbst wird das Wasser durch einige Koloniemitglieder an- oder abgestellt. im Frühjahr muss z.B. geprüft werden, ob das Leitungssystem dicht ist;
Im Herbst bitte sichergehen das der Haupthahn jeder Parzelle vor der Wasseruhr abgedreht ist. Um Schäden im Winter zu vermeiden, empfehlen wir alle anderen Wasserhähne/Ventile im Garten zu öffnen, damit der Rest an Wasser entweichen kann. Damit kann sich das Wasser beim gefrieren ausbreiten und verursacht in der Regel kein Schaden
→ Bewerbung um eine Gartenparzelle
Vergabe durch Vorstand (Vorschlagsrecht) im Interesse der Kolonie, Warteliste, Bewerber:innen müssen regelmäßig persönlich zur Sprechstunde erscheinen, nur persönliche Bewerbung, keine gewerbliche Vermittlung
→ Keine Pflanzen für den Kleingarten
Nabelbäume Affenschwanzbäume, Kiefern, Mammutbäume, Zeder, Eiben, Koniferen, Scheinzypressen, Zypressen, Erle, Lärchen, Tannen, Fichten, Lebensbäume, Thujen
Laubbäume Ahorn, Eberesche, Esche, Pappel, Birke, Eiche, Gingko, Walnuss, Buche, Erle, Kastanie, Weide
Deck- und Blütensträucher. Erbsenstrauch, Goldregen, Heckenkirschen, Zierkirsche, Essigbaum, Hasel, Zierapfel
Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheitserreger. Bocksdorn (Scharka-Krankheit), Rot- und Weißdorn (Feuerbrand), Felsenbirne (Feuerbrand), Scheinquitte (Feuerbrand), Feuerdorn (Feuerbrand), Wacholder (Birnengitterrost), Hafer-/ Schlehe (Feuerbrand), Weymouths (Johannisb.-, Säulen- u. Blasenrost), Korkenzieherweide (Weidenbohrer), Zwergmispel (Cotoneaster), Mandelbäumchen (Spitzendürre/Monilla)
Neuphyten (nicht-einheimische Pflanzen) sind nicht kategorisch verboten, aber problematisch, da sie schnell einheimische Pflanzen verdrängen.
→ Gartenfreund
Der Gartenfreund vom Verlag W. Wächter ist das Fachmagazin für Kleingärtner:innen und Hobbygärtner:innen. Er bietet ausführliche und praxisbezogene Artikel, (über)regionale sowie bezirksbezogene Informationen und Termine.
Um Ressourcen zu schonen, wird der Gartenfreund standardmäßig als ePaper – auch abrufbar in der App für Android und iOS – verschickt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, gedruckte Ausgaben zu erhalten.
→ Kein Cannabisanbau im Kleingarten
Vorsorglich weist der Bezirksverband Berlin-Süden darauf hin, dass der Anbau von Cannabis (Hanf) in seinen Kleingartenanlagen auch nach dem geplanten Cannabisgesetz grundsätzlich verboten ist und auch nicht zur kleingärtnerischen Nutzung gehört.
Weitere Einzelheiten dazu könnt ihr der Stellungnahme des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. entnehmen.
→ Kündigung durch Unterpächter*innen
schriftlich, zum 31.05. oder 30.11., 3 Monate Frist; die scheidenden Pächter:innen können freiwillig schon vor Vertragsende ihren Garten an die neuen Pächter:innen abgeben, sofern diese den Garten schon früher nutzen möchten (BKleingG §§ 7-11)