Verein

Vorstand der Kolonie Volksgärten

1. Vorsitzender: David Leyendecker 
2. Vorsitzender: Michael Hochgreve

Schriftführerin: Petra Emmerich
Kassiererin: Songül Yeşiltepe 
Stellvertretende Kassiererin: Gül Yeşiltepe

Beisitzer 1: Thomas Neuleuf 
Beisitzer 2: Sinem Çörekçi 

Gartenfachberaterin: Melanie Peper

Kontakt
Kleingartenkolonie Volksgärten Berlin
Neuköllnische Allee 93
12057 Berlin 

Sprechzeiten:
Sprechstunde 1. Mittwoch im Monat 
ab 02.04.2025

E-Mail: info@kolonievolksgaerten.de
Telefon: +49 152 21018838

Anfahrt: Google-Maps

Anzahl Parzellen: 148
Größe: 56.646 qm

Bewerbung auf einen Garten

Die Vergabe eines Gartens wird durch den Vorstand (Vorschlagsrecht) im Interesse der Kolonie anhand einer Warteliste durchgeführt. Bewerber*innen müssen regelmäßig persönlich zur Sprechstunde erscheinen, nur persönliche Bewerbung, keine gewerbliche Vermittlung.

Satzung

Auszug aus der Satzung, und die Dokumente verlinkt

§ 7 Organe des KGV
1. Die Organe des KGV sind:
Die Mitgliederversammlung,
der Vorstand und
der Erweiterte Vorstand
sowie die Kassenprüfer

2. Die Mitglieder des Vorstands und des Erweiterten Vorstands des KGV werden von der Mitgliedersammlung gewählt. Mitglieder der zu wählenden Organe des KGV müssen ordentliche Mitglieder des KGV sein.

§ 8 Vorstand
1. Der KGV wird gesetzlich durch den Vorstand vertreten und von ihm geleitet. Er führt die Geschäfte im Auftrag der Mitgliederversammlung, der gegenüber er rechenschaftspflichtig ist.

2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich zusammen aus:
• 1. Vorsitzender
• 2. Vorsitzender
• 1. Kassierer
• 2. Kassierer
• 1. Schriftführer
• Zwei beratende Vorstandsmitglieder

§ 9 Erweiterter Vorstand
1. Zum Erweiterten Vorstand gehören:
der Vorstand,
die Wegewarte,
der Wasserwart und
der Gartenfachberater.

2. Der Erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

3. Die Tätigkeit des Erweiterten Vorstands ist ehrenamtlich, Auslagen werden ersetzt.

4. Weiteres regelt die Geschäftsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist.